Vielen Dank allen, welche mit ihrer Nein-Stimme unserer Parole gefolgt sind!
zivile und politische Mündigkeit gehören zusammen
Wer Stimmen und Wählen will, soll auch in anderen Bereichen, z.B. im Strafrecht, die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen (müssen)
16 Jährige dürften zwar auf kantonaler Ebene Wählen und Stimmen, nicht jedoch auf nationaler Ebene
Diskrepanz zwischen aktivem und passivem Wahlrecht, d.h. eine 16-Jährige könnte zwar einen Gemeinderat wählen, jedoch nicht selbst Gemeinderätin werden
ein 16-Jähriger dürfte zwar die beiden Urner Ständeräte wählen, nicht jedoch den Nationalratsverteter
16 Jährige haben bereits heute diverse Möglichkeiten, ihre Wünsche und Anliegen in der Gesellschaft und in die politischen Prozesse einzubringen
Erfahrungen aus Glarus zeigen, dass die 16-Jährigen die das dortige Stimmrecht nur in beschränktem Masse nutzen
Die Erteilung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf kantonaler Ebene würde für grosse Verwirrung bezüglich der politischen Rechte von 16- und 17-Jährigen sorgen